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Adoption

Eine Adoption ist eine große Sache. Vor allem menschlich, aber auch rechtlich. Adoption ist eine Entscheidung, die alle Beteiligten ein Leben lang begleiten wird.

Was versteht man unter Adoption?

Durch eine Adoption wird ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf biologischer Abstammung beruht. Mit der Adoption erhält das Kind die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes und damit den Familiennamen und in der Regel auch die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern. Es entstehen Erb- und Unterhaltsansprüche, auch gegenüber den Verwandten der Adoptiveltern. Grundsätzlich erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Zu einer Adoption gehören immer drei Mitwirkende:

  • das Kind

  • die leiblichen Eltern oder die leibliche Mutter

  • die Adoptivmutter und/oder der Adoptivvater

Die Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstelle ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Das Kind steht im Mittelpunkt

Für ein Kind, das nicht bei seinen Eltern aufwachsen kann, stellt die Adoption eine gute Chance dar, in einer liebenden Familie unter besten Bedingungen aufwachsen zu können. Das Kind steht im Mittelpunkt des Prozesses. Es wird immer für das eine Kind die richtige Familie gesucht, nicht für Bewerberinnen und Bewerber ein Kind.

Wenn ein Kind schon älter ist (besonders bei der sog. Stiefkindadoption), wird es in den Prozess mit einbezogen, altersentsprechend befragt und seine Wünsche sind ausschlaggebend.

Die Akten über eine Adoption werden im Jugendamt 100 Jahre lang verwahrt. Der adoptierte Mensch kann ein Leben lang Einsicht beantragen.

Freigabe des Kindes zur Adoption

Für eine Frau oder ein Paar, das ein Kind erwartet oder bereits bekommen hat, kann es viele unterschiedliche Gründe geben, dieses zur Adoption freigeben zu wollen.

Diese Entscheidung beweist immer großen Mut und Verantwortungsbewusstsein.

Adoptionsvermittlungsstellen beraten umfassend und vertraulich über den Ablauf und die Auswirkungen einer Adoption. Sie zeigen aber auch Hilfen auf, wie Sie eventuell doch ein Leben mit dem Kind gestalten können.

Die Entscheidung zu treffen, fällt niemals leicht, auch wenn sie die Richtige sein kann.

Vor, während und nachdem Sie diesen Entschluss fassen, hilft Ihnen die Adoptionsvermittlungsstelle, kann alle Ihre Fragen beantworten und begleitet Sie.

Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, wird die Adoptionsvermittlungsstelle Ihre Wünsche bei der Auswahl der Adoptivfamilie mitberücksichtigen.

Der Ablauf für abgebende Eltern lässt sich in der Regel so zusammenfassen:

  • Sie nehmen Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf.

  • Dort tauschen Sie sich vertraulich mit erfahrenen Beraterinnen oder Beratern aus und werden von diesen im weiteren Prozess begleitet.

  • Sie treffen ohne Druck die für Ihr Kind und Sie richtige Entscheidung.

  • Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, teilen Sie dies der Vermittlungsstelle mit. Dann kommt das Kind normalerweise direkt nach der Geburt in die Adoptivfamilie.

  • Damit Ihr Kind adoptiert werden kann, müssen Sie vor einer Notarin oder einem Notar erklären, dass Sie in die Adoption einwilligen. Diese Einwilligung muss grundsätzlich von beiden Eltern gegeben werden. Sie können diese frühestens acht Wochen nach der Geburt abgeben.

    Wichtig: Sobald diese Einwilligung beim Familiengericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

Auch nach einer Freigabe können Sie sich weiterhin immer an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden.

Vertrauliche Geburt

Die vertrauliche Geburt ist eine Hilfestellung für Schwangere, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen. Sie ermöglicht es, das Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen.

Eine vertrauliche Geburt wird von einer Schwangerschaftsberatungsstelle und der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

Hilfetelefon - Schwangere in Not 0800 40 40 020

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