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Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind den Anforderungen des Schulalltages in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist.

Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Im Landkreis Fürstenfeldbruck wird ab Juni 2025 ein neues Konzept für die Schuleingangsuntersuchung für Vorschulkinder eingeführt. 

Die Schuleingangsuntersuchung fand bisher einige Monate vor Schulbeginn statt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen nun, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat.

Die Untersuchung findet nun ein Jahr früher als bisher statt, zudem wird der Umfang der Untersuchung erweitert. Auf den Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter hat die Reform keinen Einfluss. 

Alle Kinder sollten eine gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben!

Die Anforderungen an die Schuleingangsuntersuchung haben sich verändert, da der heutige Fokus bei Schulbeginn auf der Verbesserung der Chancengleichheit liegt. Der bisherige Untersuchungsumfang der Schuleingangsuntersuchung wurde erweitert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Verzögerungen in der Entwicklung können früher entdeckt werden. Es besteht mehr Zeit für Förderung oder Therapie, wenn verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entdeckt werden sollten. Diese können oft mit wenig Aufwand bis zum Schulbeginn behandelt werden.

Um die gleichen Voraussetzungen für alle Kinder zu schaffen, finden die Untersuchungen künftig für alle Kinder des Landkreises Fürstenfeldbruck im Gesundheitsamt in Fürstenfeldbruck im Gebäude der Hans-Sachs-Straße 9 statt. 

Untersuchungsablauf

Es erfolgt eine schriftliche Einladung an die Eltern. Daraufhin kann online, telefonisch oder per Mail ein Termin vereinbart werden. Die Untersuchung beginnt für alle Kinder mit einem Screening durch eine Fachkraft der Sozialmedizin. 

Dies beinhaltet:

  • die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes

  • die Durchsicht des sog. gelben Heftes (Kinderuntersuchungsheft) und des Impfausweises

  • einen Hör- und Sehtest

  • ggf. Messung von Körpergröße und Körpergewicht

  • die Überprüfung der Sprach- und Sprechfähigkeit

  • standardisierte, spielerische Tests zu Vorläuferfähigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens

  • bei Bedarf eine Impfberatung

Die schulärztliche Untersuchung

Eine schulärztliche Untersuchung findet ggf. zusätzlich statt:

  • bei Fehlen der U-Untersuchung, je nach Alter U8 oder U9

  • bei Verdacht auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung (auffälliger Befund beim Screening)

  • auf Wunsch der Eltern

  • falls die Schulärztin oder der Schularzt diese für erforderlich hält

Das weitere Vorgehen bespricht die Schulärztin oder der Schularzt mit Ihnen. Gegebenenfalls können noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig sein. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.lra-ffb.de/schuleingangsuntersuchung-1

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