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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung soll klären, ob ein Kind den Anforderungen des Schulalltages in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist. Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenfrei. Sie besteht aus zwei Teilen:

1. Das Schuleingangsscreening für alle Kinder, das von den Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt wird und gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Eine schulärztliche Untersuchung in Einzelfällen.

Schuleingangsscreening für alle Kinder:

  • Das Screening ist derzeit für alle Kinder im Jahr vor dem Eintritt in die 1. Klasse verpflichtend.

  • Die Fachkräfte für Sozialmedizin führen die Untersuchung in der Regel in den Kindergärten des Landkreises durch.

  • Gesundheitliche Vorgeschichte, Größe und Gewicht des Kindes werden erfasst.

  • Anhand des Impfbuches wird der Impfstatus überprüft, um auf evtl. vorhandene Impflücken hinweisen zu können. Fehlende Impfungen können dann nach einer Impfberatung vom Kinderarzt nachgeholt werden.

  • Das gelbe Kinder-Untersuchungsheft wird durchgesehen, um festzustellen, ob die U9 durchgeführt wurde.

  • Das Seh- und Hörvermögen wird mit Hilfe von Geräten getestet, da ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen eine wichtige Grundvoraussetzung für einen gelungenen Start in die Schule ist. Oft kann bei Problemen schnell und einfach geholfen werden, vielleicht ist eine Brille nötig oder einfach nur ein Sitzplatz weiter vorne im Klassenzimmer.

  • Die sprachliche und motorische Entwicklung des Kinds wird untersucht. Dazu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt, zum Beispiel nachsprechen und zeichnen. Besteht bei einem Kind Förderbedarf, werden die Eltern über entsprechende Fördermöglichkeiten beraten. Es ist wichtig, eventuell vorhandene Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig vor Schulbeginn zu erkennen und zu behandeln. Viele Probleme lassen sich so noch vor Schulbeginn angehen.

Schulärztliche Untersuchung in Einzelfällen:

  • Wenn kein Nachweis über die durchgeführte U9 vorliegt, ist im Anschluss an das Schuleingangsscreening eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend.

  • Für Kinder, die bereits an der U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder der bei der U9 Besonderheiten ergeben haben.

  • Bei Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung, sowie bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten, kann auch auf Wunsch der Eltern eine schulärztliche Untersuchung erfolgen. In diesen Fällen können die Untersuchungsergebnisse eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Eltern sein.

  • Dabei sollte man aber beachten, dass letztendlich die Schule die Entscheidung über die Schulaufnahme eines Kindes trifft.

  • Die schulärztliche Untersuchung wird von einem Arzt/einer Ärztin des Gesundheitsamtes durchgeführt und beinhaltet neben der Entwicklungs- und allgemeinen Krankheitsgeschichte eine körperliche Untersuchung.

  • Die Entwicklung wird spielerisch getestet, auch das Verhalten und die Interaktion werden dabei betrachtet. Die Kinder machen Übungen zur Motorik, Sprache und lösen verschiedene Aufgaben.

Die Fachkräfte für Sozialmedizin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes stehen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

Noch ausführlicher können sie Sich auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informieren: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/schuleingangsuntersuchung/index.htm

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