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Cannabiskonsum bei Jugendlichen

Cannabiskonsum ist bei Jugendlichen in Deutschland relativ weit verbreitet. Bei Jungs oder jungen Männern deutlich mehr als bei Mädchen und jungen Frauen.

Cannabis ist in Deutschland die am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz nach Tabak und Alkohol.

Es ist also nicht unwahrscheinlich das auch Ihr Kind im Jugendalter mit dieser illegalen Droge in Kontakt kommt.

Vielleicht finden Sie bei Wäsche machen ein Tütchen mit Marihuanaresten in der Hosentasche Ihres Kindes, vielleicht haben Sie aber auch nur ein komisches Gefühl weil Ihr Kind mit roten Augen nach Hause kommt.

Dieser Artikel soll Sie unterstützen mit Ihrem Kind ins Gespräch zu kommen.

Zu Cannabis gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Informationen. Wenn Ihr Kind Cannabis konsumiert, ist es wahrscheinlich, dass es bereits einiges darüber weiß oder sogar über eine Art Expertenwissen verfügt.

Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und trauen Sie sich trotzdem mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter über die Risiken vom "Kiffen" ins Gespräch zu kommen.

Es sollte bei dem Gespräch nicht um die allgemeine Legalisierungsdebatte gehen sondern um das persönliche Risiko für Ihr Kind, nicht nur das gesundheitliche Risiko sondern auch das Risiko die eigene Zukunft durch den Konsum aufs Spiel zu setzen.

Was Sie über Cannabis wissen sollten

  • Cannabis wird meist in Form von Marihuana mit Tabak vermischt geraucht.

  • Der Hauptwirkstoff von Cannabis ist THC ( Tetrahydrocannabinol).

  • Das Rauchen von Joints gilt als milde Konsumform.

  • Nach ca. 15 Minuten ist die maximale Wirkung erreicht und hält dann max.30 -60 Minuten an.

  • Der Abbau von THC braucht Zeit und ist oft noch mehrere Wochen nach dem Konsum nachweisbar.

  • Je öfter und intensiver Cannabis konsumiert wird desto riskanter.

  • Nachweisliche Risiken und Folgen, die Cannabiskonsum mit sich bringt sind die Risiken der psychischen und körperlichen Abhängigkeit und gerade bei Jugendlichen die Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Bei Jugendlichen, vor allem unter 16 Jahren, besteht die Gefahr von kognitiven Leistungsbeeinträchtigungen sowie Entwicklungsdefiziten.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es ?

Besitz, Handel und Anbau von Cannabis sind verboten.

Viele der konsumierenden Jugendlichen argumentieren mit Straffreiheit bei Besitz einer geringen Menge.

Diese Bestimmung gilt jedoch nicht wenn Minderjährige gefährdet sind ( z.B. in Einrichtungen für Jugendliche, Schulen usw.) oder im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen und Maschinen.

Führerschein& Cannabis

Wenn Ihr Kind Drogen ( z.B. Cannabis) genommen hat und so am Straßenverkehr teilnimmt, unabhängig davon ob mit dem Auto oder mit dem Fahrrad und auch unabhängig von der konsumierten Menge, verstößt es gegen das Straßenverkehrsrecht.

Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss kann auch eine Straftat sein, z.B. bei Gefährdung des Straßenverkehrs.

Bereits einmaliger Cannabiskonsum führt zu behördlichen Registrierung, jeder festgestellte Cannabiskonsum wird bei der Führerscheinstelle gemeldet.

Ihr Kind muss sich dann mehreren Drogentests unterziehen. Wird dabei gelegentlicher oder regelmäßiger Cannabiskonsum nachgewiesen, wird der Führerschein sichergestellt und ihr Kind muss sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen ( Idiotentest).

Auch wenn Ihr Kind nur Beifahrer ist oder nur mit im Auto sitzt und bei einer Polizeikontrolle wird Cannabis bei ihm oder ihr gefunden, erfolgt eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Das gilt auch, wenn bei Ihrem Kind während einer Razzia (z.B. in einer Diskothek) Marihuana oder andere Drogen entdeckt werden.

Mehr Hintergrundwissen finden Sie unter www.drugscom.de

Quellenangaben: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. .Joint oder...? .

www.drugscom.de

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