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Cannabiskonsum bei Jugendlichen

Cannabiskonsum ist bei Jugendlichen in Deutschland relativ weit verbreitet. Bei Jungs oder jungen Männern deutlich mehr als bei Mädchen und jungen Frauen.

Cannabis ist in Deutschland die am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz nach Tabak und Alkohol.

Es ist also nicht unwahrscheinlich das auch Ihr Kind im Jugendalter mit dieser illegalen Droge in Kontakt kommt.

Vielleicht finden Sie bei Wäsche machen ein Tütchen mit Marihuanaresten in der Hosentasche Ihres Kindes, vielleicht haben Sie aber auch nur ein komisches Gefühl weil Ihr Kind mit roten Augen nach Hause kommt.

Dieser Artikel soll Sie unterstützen mit Ihrem Kind ins Gespräch zu kommen.

Zu Cannabis gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Informationen. Wenn Ihr Kind Cannabis konsumiert, ist es wahrscheinlich, dass es bereits einiges darüber weiß oder sogar über eine Art Expertenwissen verfügt.

Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern und trauen Sie sich trotzdem mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter über die Risiken vom "Kiffen" ins Gespräch zu kommen.

Es sollte bei dem Gespräch nicht um die allgemeine Legalisierungsdebatte gehen sondern um das persönliche Risiko für Ihr Kind, nicht nur das gesundheitliche Risiko sondern auch das Risiko die eigene Zukunft durch den Konsum aufs Spiel zu setzen.

Was Sie über Cannabis wissen sollten

  • Cannabis wird meist in Form von Marihuana mit Tabak vermischt geraucht.

  • Der Hauptwirkstoff von Cannabis ist THC ( Tetrahydrocannabinol).

  • Das Rauchen von Joints gilt als milde Konsumform.

  • Nach ca. 15 Minuten ist die maximale Wirkung erreicht und hält dann max.30 -60 Minuten an.

  • Der Abbau von THC braucht Zeit und ist oft noch mehrere Wochen nach dem Konsum nachweisbar.

  • Je öfter und intensiver Cannabis konsumiert wird desto riskanter.

  • Nachweisliche Risiken und Folgen, die Cannabiskonsum mit sich bringt sind die Risiken der psychischen und körperlichen Abhängigkeit und gerade bei Jugendlichen die Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Bei Jugendlichen, vor allem unter 16 Jahren, besteht die Gefahr von kognitiven Leistungsbeeinträchtigungen sowie Entwicklungsdefiziten.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es ?

Seit April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legal. Cannabis unterliegt nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Erwachsenen ab 18 Jahren ist es erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis gelagert werden.

Für Jugendliche bleibt Cannabis allerdings verboten. Bei Verstößen werden die Eltern informiert, unter Umständen werden Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen zur Pflicht gemacht.

Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen auch, bis zu drei Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz anzubauen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Minderjährige oder andere Dritte keinen Zugriff auf den Cannabis haben. Der private Anbau ist nur für den eigenen Verbrauch bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Führerschein & Cannabis

Cannabis und Auto (Straßenverkehr)

Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten seit 22. August 2024 neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert demnach nun in der Regel 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Fahranfänger

Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht, und somit drohen in der Regel 250 Euro Buße bei Verstößen.

Quellenangaben: https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-c/cannabis/

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

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