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Keine Party ohne Alkohol?

Jugendliche beginnen irgendwann, den Alkohol zu entdecken.

Er gehört in unserer Gesellschaft selbstverständlich dazu, vor allem bei Festen und Veranstaltungen.

Auch wenn für viele Jugendliche das gemeinsame Feiern mit Freunden im Vordergrund steht, kommt es leider immer wieder zum Rauschtrinken. Der Rausch dient zum Grenzen austesten und „hilft“ die Schüchternheit zu überwinden.

Wenn Ihr Kind zwischen 13 und 15 Jahren alt ist, ist Ihr Kind in dem Alter, in dem es wahrscheinlich zum ersten Mal Alkohol probiert, zwischen 16 und 18 Jahren kommt es bei Jugendlichen am häufigsten zu Alkoholexzessen. Gerade in der Faschingszeit enden diese all zu oft im Krankenhaus.

Viele Eltern glauben, dass sie auf ihre jugendlichen Kinder kaum noch Einfluss haben. Aber das stimmt nicht.

Sie können das Trinkverhalten Ihres Kindes beeinflussen, z.B. in dem Sie mit Ihrem Kind über Alkohol sprechen und klare Regeln aufstellen.

Während Ihrer Entwicklung werden Kinder zunehmend selbstständig und treffen immer öfter ihre eigenen Entscheidungen. Im Kindesalter ist für Eltern die Festlegung von Grenzen selbstverständlich, nicht zuletzt um ihr Kind vor Gefahren zu schützen. Auch im Jugendalter ist es sinnvoll, in bestimmten Bereichen Grenzen zu setzen. Das fällt vielen Eltern schwer.

Die Vorgaben aus dem Jugendschutzgesetz sind dafür ein guter Orientierungspunkt um gemeinsam mit dem Jugendlichen alkoholbezogene Regeln festzulegen.

Neben diesen gesetzlichen Vorgaben sollten Sie sich überlegen welche Regeln Sie für Ihre Familie passend finden. Versuchen Sie sich über eigene Einstellungen zum Thema Alkohol bewusst zu werden.

Nur Regeln hinter denen Sie auch stehen können Sie Ihrem Kind gegenüber überzeugend vertreten.

Überlegen Sie sich auch mögliche Konsequenzen bei einem Regelverstoß im Voraus und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. So vermeiden Sie bei einem Regelverstoß unüberlegt eine Konsequenz auszusprechen, die Sie dann nicht umsetzen können.

Die Konsequenzen sollten immer im Zusammenhang mit den vereinbarten Regeln stehen, z.B.

  • Kürzung des Taschengeldes, wenn Ihr Kind Geld für Alkohol ausgegeben hat

  • Ausgehverbot für das nächste Wochenende, wenn Ihr Kind nicht zur abgemachten Zeit zu Hause war

Miteinander reden, gerade im Jugendalter, ist nicht immer einfach. Oft nehmen wir Dinge anders auf, als sie eigentlich gemeint waren und es entstehen Missverständnisse. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie versuchen mit Ihrem Kind ins Gespräch zu kommen.

Der Landkreis Füstenfeldbruck ist zertifizierter HaLT-Standort und damit Teil eines bundesweiten Präventionsprogramm gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen.

Informationsmaterialien zum Thema Alkohol, HaLT und Jugendschutzgesetz bekommen Sie beim Amt für Jugend und Familie.

Beratung bei riskantem Alkoholkonsum oder Sucht erhalten Sie bei der Fachambulanz für Suchterkrankungen der Caritas.

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