Adoption - Informationen für Adoptiveltern
Adoptiveltern werden vom Jugendamt gründlich überprüft. Dies ist zum Schutz der Kinder und für eine gelungene Adoption wichtig.
Der Überprüfungsprozess dauert ungefähr 10 Monate, umfasst viele Gespräche, Hausbesuche und den Besuch eines thematischen, mehrtägigen Seminars.
Im Vorfeld gelten folgende gesetzliche Vorschriften:
Sie müssen
mindestens 25 Jahre alt sein (bei verheirateten Paaren muss der Partner oder die Partnerin mindestens 21 sein)
körperlich und geistig gesund sein
wirtschaftlich in der Lage sein, ein Kind großziehen zu können
eine kindgerechte Wohnsituation haben
ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge haben
eine stabile Persönlichkeit besitzen
eine Vorstellung von Erziehung haben und die eigene reflektieren können
die Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption haben
wenn Sie in einer Partnerschaft leben, muss diese stabil sein
Ihr Personenstand sowie Ihre sexuelle Orientierung sind nicht von Relevanz, aber wenn Sie in einer Partnerschaft leben, muss diese stabil sein und Ihr Umgang mit Konflikten ist wichtig.
Es gibt verschiedene Arten der Adoption:
Fremdadoption - Hier wird ein Kind, das mit den oder dem Annehmenden nicht verwandt ist, aufgenommen. Dies ist die üblichste Form. Hierbei gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten:
Inkognitoadoption: Die Herkunfts- und Adoptiveltern kennen sich nicht und es finden keine oder nur über die Adoptionsvermittlungsstelle geleitete Informationsaustausche statt
geöffnete Adoptionsformen: Es findet in der Regel kein direkter Kontakt zwischen der Herkunfts- und der Adoptivfamilie statt. Jedoch können über die Adoptionsvermittlungsstelle Briefe, Bilder, Entwicklungsberichte und ähnliches ausgetauscht werden, die das Kind unter fachlicher Begleitung einsehen kann.
Offene Adoption: Hier kennen sich Herkunfts- und Adoptivfamilien. Mit Einverständnis der Adoptiveltern kann es regelmäßige Treffen und Austausch geben.
Stiefkindadoption - In Deutschland macht diese den Großteil der Adoptionen aus. Dabei wird das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert.
Verwandtenadoption - Hier wird ein verwandtes Kind adoptiert (z.B. ein Neffe oder eine Enkelin). Anders als bei der Fremdadoption erlischt hier das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern nicht immer, verändern sich aber.
Auslandsadoption - Ein Kind aus dem Ausland wird aufgenommen. Hierbei gelten weitere gesetzliche Regelungen und spezielle Auslandsvermittlungsstellen werden hinzugezogen.
Sukzessivadoption - Seit der rechtlichen Öffnung der „Ehe für alle“ ist auch gleichgeschlechtlichen Ehepaaren die gemeinschaftliche Adoption möglich. Eingetragene Lebenspartner können ein nicht-leibliches Kind allerdings bisher nur nacheinander adoptieren, nicht gleichzeitig. Bei nicht verheirateten Paaren kann nur einer der beiden Partner das Kind als Einzelperson adoptieren.
Erwachsenenadoption - Es wird eine volljährige Person angenommen. Voraussetzung laut Gesetz ist es, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist anzunehmen, wenn bei den Beteiligten bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis bestanden hat. In der Regel ist hier keine Beteiligung des Jugendamtes notwendig.
Ein typischer Ablauf einer Fremdadoption:
Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren. Hier werden Sie zu allen Aspekten der Adoption beraten.
Nach einem positiven Ergebnis der Eignungsprüfung folgt die weitere Vorbereitung auf die Adoption und die Wartezeit bis zu einem Kindervorschlag.
Wenn die Vermittlungsstelle Sie als passende Eltern für ein Kind auswählt, kommt das Kind häufig sehr zeitnah zu Ihnen.
Mit der Übergabe des Kindes beginnt die Adoptionspflegezeit, die etwa ein Jahr dauert. In diesem Zeitraum soll das Eltern-Kind-Verhältnis wachsen. Für die Dauer der Adoptions-Pflege erhält das Kind einen Vormund. In dieser Zeit haben Sie engen Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle, welche zum familiengerichtlichen Verfahren Stellung nehmen muss
Wenn die Adoptionspflege gut verläuft, beantragen Sie über eine Notarin oder einen Notar die Adoption beim Familiengericht. Das Gericht entscheidet darüber mit dem Adoptionsbeschluss.
Ihre Vermittlungsstelle begleitet Sie auch nach der Adoption und unterstützt Sie bei möglichen Fragen und Problemen.
Das Kind steht im Mittelpunkt
Für ein Kind, das nicht bei seinen Eltern aufwachsen kann, stellt die Adoption eine gute Chance dar, in einer liebenden Familie unter besten Bedingungen aufwachsen zu können. Das Kind steht im Mittelpunkt des Prozesses. Es wird immer für das eine Kind die richtige Familie gesucht, nicht für Bewerberinnen und Bewerber ein Kind.
Wenn ein Kind schon älter ist (besonders bei der sog. Stiefkindadoption), wird es in den Prozess mit einbezogen, altersentsprechend befragt und seine Wünsche sind ausschlaggebend.
Die Akten über eine Adoption werden im Jugendamt 100 Jahre lang verwahrt. Der adoptierte Mensch kann ein Leben lang Einsicht beantragen.