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Ausweiskokumente für Kinder

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

Wichtig: Ausweisdokumente verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin enthaltenen Lichtbilds nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können - und zwar unabhängig von der im Dokument vermerkten Gültigkeit. Dies kann vor allem bei jüngeren Kindern schnell geschehen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

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