Kinderbilder gehören nicht ins Netz
Viele Menschen posten sorglos Bilder von ihren Kindern, etwa in sozialen Medien oder im Status von Messenger-Diensten. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist als Zentralstelle auch für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern zuständig und rät: Kinderbilder gehören nicht ins Netz.
Wenn Fotos und Videos erst im Internet sind, kann nicht mehr kontrolliert werden, wer die Bilder besitzt. Es gibt dann keine Kontrolle mehr darüber, was mit den Bildern geschieht.
Fotos und Videos im Internet können für missbräuchliche Zwecke verwendet werden.
Verbreitung im Darknet
Produktion von Kinderpronografie
Mobbing
unkontrollierte Veröffentlichung
Auch scheinbar „harmlose“ Bilder oder Videos können von pädokriminellen Tätern gesammelt und im Darknet verbreitet werden.
Durch Kinderbilder, die im Netz frei verfügbar sind, werden Tatgelegenheiten für Hersteller computeranimierter Kinderpornografie geschaffen. Aufnahmen bekleideter Kinder können so umgestaltet werden, dass sie leicht bekleidete oder gar nackte Kinder abbilden. So werden auch vermeintlich „harmlose“ Bilder sexualisiert oder in einen sexuellen Kontext gestellt.
Kinderbilder und -videos können dem Kind auch schaden, wenn sie das Gespött von Mitschülerinnen und Mitschülern auslösen. Sogar später, wenn sich die abgebildeten Personen bereits im Erwachsenenalter befinden, können solche Bilder Scham auslösen.
Selbst bei der Veröffentlichung auf eingeschränkt sichtbaren oder „privat“ gestellten Profilen sowie über Privatnachrichten in Messenger-Diensten kann es passieren, dass die Aufnahmen durch Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte an Adressaten gelangen, die von den Eltern nicht für den Empfang bestimmt waren. Hierdurch können die Aufnahmen dann ohne Kenntnis und Einverständnis der Eltern weitergegeben werden.
Um Kinder bestmöglich zu schützen gilt: Kinderfotos oder -videos sollten nicht online gestellt werden. In allen Fällen sollte der Schutz des Kindes bei der Entscheidung immer im Vordergrund stehen.
Recht am eigenen Bild
Kinder haben außerdem, unabhängig vom Alter, eigene Persönlichkeitsrechte und damit auch ein Recht am eigenen Bild. Das heißt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, ob ein Bild von ihm veröffentlicht wird oder nicht. Deswegen ist ab dem 14. Lebensjahr die Einwilligung des betroffenen Kindes notwendig, bevor ein Bild oder Video geteilt bzw. veröffentlicht wird. Bei Kindern, die jünger als 14 Jahre alt sind, tragen die Erziehungsberechtigten alleine die Verantwortung, ob das Bild veröffentlicht werden darf oder nicht.
Weitere Informationen zu Kinderbildern im Netz:
Quelle: Bundeskriminalamt "Kinderbilder gehören nicht ins Netz"