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Gewalt und Pornografie auf den Smartphones von Kindern und Jugendlichen

Das Smartphone. Es gehört bei vielen Kindern und Jugendlichen selbstverständlich zum Leben dazu.

Viele Eltern wissen jedoch oft nicht, was ihre Kinder alles mit dem Smartphone machen.

In Chatgruppen und Messenger-Diensten, wie z.B. in Klassenchats bei Whats App, werden immer öfter auch Video-, Audio-, Bild-, und Textdateien mit strafbarem Inhalt geteilt.

Die pornografischen oder gewaltverherrlichenden Videos und Bilder verstecken sich oftmals hinter harmlos wirkenden Vorschaubildern.

Durch den Besitz und die Verbreitung verbotener Inhalte können sich Jugendliche ab 14 Jahren strafbar machen.

Von Bedeutung sind hier oftmals die Voreinstellungen von den Messenger-Diensten:

Medien wie Bilder oder Videos, die in Chats und Gruppen-Chats verschickt werden, werden beim Empfänger häufig einfach automatisch gespeichert.

Damit kann sich der Empfänger ebenfalls strafbar machen.

In den Einstellungen von Messenger-Apps wie Whatsapp kann man festlegen, dass Videos und Bilder nicht sofort automatisch heruntergeladen werden, sobald jemand sie in einer Gruppe teilt. So kann man den strafbaren Inhalt eventuell vorher erkennen und das Foto oder Video gar nicht erst herunterladen.

Bitte beachten Sie außerdem:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweist WhatsApp ausdrücklich auf ein Mindestnutzungsalter von 16 Jahren! Bei jüngeren Nutzern haben Sie als Eltern die vertragliche Verantwortung und müssen der Nutzung zustimmen.

Verfassungsfeindliche Inhalte

"Verfassungsfeindliche Nachrichten und Bilder werden in Klassenchats bereits seit einiger Zeit veröffentlicht und geteilt. Neu ist nun, dass mithilfe von „Sticker-Produzier-Apps“ individuell Sticker für WhatsApp angefertigt werden können. Deren Herstellung und Integration in WhatsApp ist sehr einfach. Die Folge ist, dass Schülerinnen und Schüler aus mangelndem Unrechtsbewusstsein, aber Rechtsradikale auch gezielt, verfassungsfeindliche Symbole erstellen und in solchen Gruppen veröffentlichen können." ( Polizei Baden-Würrtemberg)

Hier ist vor allem das Verbreiten solcher Inhalte ein möglicher Straftatbestand.

Unabhängig von den möglichen strafrechtlichen Folgen haben die belastenden Inhalte weitere beeinträchtigende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Kinder können zu vielen dieser Inhalte oftmals nicht genügend Distanz aufbauen. Solche Inhalte können die Entwicklung Ihrer Kinder beeinträchtigen.

Das sagt das Gesetz:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1626, BGB) ist die elterliche Sorge für Ihr Kind definiert.

Daraus folgt, dass Sie Ihr Kind auch vor Medieninhalten schützen müssen, die ihm in seinem Alter schaden können.

Das können Sie konkret tun:

  • Filter einsetzen:

    https://www.klicksafe.de/themen/schutzmassnahmen/jugendschutzfilter/

  • Überprüfen Sie die Einstellungen der Messenger-Dienste, die Sie und Ihr Kind nutzen (z.B. unter Daten & Speichernutzung, Automatisches Herunterladen von Medien ausstellen). Technische Schutzmaßnahmen alleine reichen jedoch nicht aus, um Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen:

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die möglichen Gefahren und Risiken.

    Bei gutem Vertrauen wendet sich Ihr Kind mit schwierigen Inhalten an Sie.

  • Seien Sie selbst Vorbild bei der Nutzung von Smartphones/Tablets.

  • Nutzen Sie vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote, zum Beispiel beim Schulpsychologen, der sozialpädagogischen Unterstützung an der Schule, dem Jugendamt oder anderen sozialen Stellen bzw. Einrichtungen.

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