Mutterschutz bei Fehlgeburten
Seit 1. Juni 2025 gibt es auch für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, eine Mutterschutzregelung. Der sogenannte „gestaffelte Mutterschutz“ bietet Schutz und Zeit, den Verlust der Schwangerschaft bzw. eine stille Geburt verarbeiten zu können.
Angestellte Frauen können aufgrund der Neuerung bei einer Fehlgeburt wie folgt die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
Ab der 24. Schwangerschaftswoche: 14 Wochen
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Familienportal - Familienleistungen Mutterschutz - Regelung nach Fehlgeburt
Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen und Senioren - gestaffelter Mutterschutz
Falls betroffene Frauen und Paare aufgrund des Verlustes der Schwangerschaft ein Beratungsgespräch wünschen, kann man sich gerne für eine Terminvereinbarung an die Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Fürstenfeldbruck wenden.