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Beistandschaft - Informationen des Jugendamtes

Was ist eine Beistandschaft?

Eine Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes zur Unterstützung alleinerziehender Eltern minderjähriger Kinder zur Feststellung der Vaterschaft und/ oder zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes, siehe auch https://familienleben-ffb.de/artikel/rechtliches-finanzielles-55/unterhaltsansprueche-informationen-des-jugendamtes

Die Dienstleistungen der Beistandschaft sind kostenlos. Bei gerichtlichen Verfahren können Kosten entstehen, wenn keine Verfahrenskostenhilfe beantragt oder gewährt wird.

Was kann die Beistandschaft leisten?

  • Außergerichtliche Vertretung und Unterstützung des Kindes bei der Klärung der Vaterschaft

  • Vertretung des Kindes bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung des alleinerziehenden Elternteils bei Fragen zum Kindesunterhalt

  • Vertretung des Kindes bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Anspruch auf Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen, Berechnung der Unterhaltshöhe, Titulierung des Unterhalts, Durchsetzung der Unterhaltszahlungen) außergerichtlich und gerichtlich durch Zwangsvollstreckung, Beantragung von Verfahrenskostenhilfe)

Daneben können junge Erwachsene im Alter von 18-21 Jahren in Unterhaltsangelegenheiten beraten werden. Eine Vertretung Volljähriger durch das Amt für Jugend und Familie ist nicht möglich.

Wie bekomme ich eine Beistandschaft für mein Kind?

Eine Beistandschaft muss persönlich vom alleinerziehenden Elternteil oder ehrenamtlichen Vormund bzw. einer Pflegeperson (§§ 1713 BGB i.V.m. §1630 Abs. 3 BGB) beantragt werden:

  • schriftlich, mit Original Unterschrift ( per Post oder persönlich vor Ort)

  • elektronisch (https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/776/ mit Bürgerkonto) (BayernID)

Voraussetzungen für eine Beistandschaft:

  • Der/die Antragsstellende lebt im Landkreis Fürstenfeldbruck

  • Der/die Antragsstellende betreut das Kind allein oder ist allein sorgeberechtigt

  • Das Kind ist minderjährig, also zwischen 0-17 Jahre alt

  • Der/die Antragsstellende ist getrennt vom anderen Elternteil, also alleinerziehend

Die Beistandschaft kann bereits während der Schwangerschaft für noch ungeborene Kinder beantragt werden.

Es wird dringend empfohlen, vor Beantragung einer Beistandschaft, ein Gespräch mit dem zuständigen Beistand zu führen. Dies kann telefonisch oder persönlich erfolgen. So können Sie abklären, ob eine Beistandschaft in der individuellen Situation eine sinnvolle Unterstützung sein kann oder, ob vielleicht andere Unterstützungsangebote besser geeignet sein könnten.

Unter diesem Link finden Sie die zuständige Ansprechperson https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/finanzielle-unterstuetzung/unterhaltsvorschuss-und-beistandschaft

Weitere Informationen über die Beistandschaft finden Sie in dieser Broschüre: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94492/c51c5c14b1943dd4b97de464bf387113/prm-10481-broschure-die-neue-beistandsch-data.pdf

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